Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 392.698 Anfragen

Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis nach § 38a AufenthG bei Daueraufenthaltserlaubnis-EU in Italien?

Ausländerrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Lebensunterhalt eines Ausländers ist gesichert, wenn der Ausländer ihn - einschließlich eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes - ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten kann.

Italien verfügt als EU-Mitgliedstaat weiter über ein umfassendes Gesundheitssystem, das medizinische Behandlungsmöglichkeiten auf hohem, der Bundesrepublik Deutschland vergleichbaren Niveau bereitstellt.


VG München, 26.07.2021 - Az: M 25 S 21.2472

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Business Vogue

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.698 Beratungsanfragen

Sehr genaue und detaillierte Einschätzung.
Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.

Verifizierter Mandant

Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.

Verifizierter Mandant