Der Lebensunterhalt eines Ausländers ist gesichert, wenn der Ausländer ihn - einschließlich eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes - ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten kann.
Italien verfügt als EU-Mitgliedstaat weiter über ein umfassendes Gesundheitssystem, das medizinische Behandlungsmöglichkeiten auf hohem, der Bundesrepublik Deutschland vergleichbaren Niveau bereitstellt.
Italien verfügt als EU-Mitgliedstaat weiter über ein umfassendes Gesundheitssystem, das medizinische Behandlungsmöglichkeiten auf hohem, der Bundesrepublik Deutschland vergleichbaren Niveau bereitstellt.
VG München, 26.07.2021 - Az: M 25 S 21.2472
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RA Hont Péter Hetényi
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


