Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 411.367 Anfragen

Flüchtlingsschutz bei Verfolgung wegen Homosexualität

Ausländerrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Eine Anerkennung als Asylberechtigter nach Art. 16a GG scheidet aus, wenn die Einreise über einen sicheren Drittstaat erfolgt. In diesem Fall ist allein auf die Voraussetzungen der Flüchtlingseigenschaft nach § 3 AsylG abzustellen.

Flüchtlingsschutz ist zu gewähren, wenn eine begründete Furcht vor Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe besteht. Homosexuelle Personen sind als solche Gruppe anzusehen, wenn staatliche Strafnormen oder gesellschaftliche Rahmenbedingungen spezifisch gegen sie gerichtet sind. Dabei ist maßgeblich, ob Kriminalisierung, Strafverfolgung oder erhebliche Diskriminierungen drohen.

Die erforderliche Prognose hat sich an dem Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit zu orientieren. Droht bei einer Rückkehr eine ernsthafte Menschenrechtsverletzung, ist Flüchtlingsschutz zu gewähren. Nach unionsrechtlichen Vorgaben kann nicht verlangt werden, dass Betroffene ihre sexuelle Orientierung verbergen oder Zurückhaltung beim Ausleben üben.

Bestehen landesweite Strafvorschriften und gesellschaftliche Repressionen, ist von einer Verfolgungsgefahr auszugehen. Eine innerstaatliche Fluchtalternative scheidet aus, wenn die Bedrohung im gesamten Staatsgebiet besteht und staatlicher Schutz nicht gewährleistet ist.

Die Anerkennung als Flüchtling geht subsidiären Schutzgründen oder nationalen Abschiebungsverboten vor. Mit der Zuerkennung entfällt zugleich die Grundlage für Abschiebungsandrohungen und Einreiseverbote.


VG München, 28.04.2025 - Az: M 26a K 24.30848


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus 3Sat 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.267 Bewertungen)

Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern