Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 409.139 Anfragen

Kein Anspruch auf Gewinnauszahlung gegen in Malta ansässiges Online-Spielcasino

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Spieler, der sein Glück bei einem Online-Spielcasino mit Sitz in Malta gesucht hat, konnte seine dort erzielten Gewinne in Höhe von mehr als 40.000 Euro - jedenfalls in Deutschland - nicht gerichtlich durchsetzen.

Öffentliche Glücksspiele dürfen in Deutschland entsprechend dem Glückspielstaatsvertrag nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde veranstaltet werden. Bei nicht lizensierten Glücksspielen oder Wetten hat der Spieler keinen einklagbaren Anspruch auf Auszahlung des erzielten Gewinns.

Auch wenn - wie hier - die Betreiberin des Online-Spielcasinos in Malta sitzt, ist deutsches und nicht maltesisches Recht anzuwenden. Der Online-Casinobetrieb ist gerade auf deutsche Verbraucher ausgerichtet, die Website von Deutschland aus und in deutscher Sprache abrufbar.

Allerdings kann der Spieler die Rückzahlung seines Spieleinsatzes in Höhe von 5.000 Euro verlangen. Denn als Folge des Verstoßes gegen die Lizenzpflicht ist der unerlaubte Glückspielvertrag nichtig und die Betreiberin des Casinos hat kein Recht darauf, den eingesetzten Betrag zu behalten.

Der Spieler kann nun noch sein Glück vor maltesischen Gerichten suchen. Denn ob nach maltesischem Recht Ansprüche auf die Gewinnauszahlung bestehen, war für das hier angerufene deutsche Gericht unerheblich.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Es wurde Berufung beim OLG Zweibrücken eingelegt.


LG Frankenthal, 10.02.2022 - Az: 8 O 90/21

Quelle: PM des LG Frankenthal


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Kabel1 - K1 Journal 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis von erfahrenen Rechtsanwälten statt unverbindlicher Ersteinschätzung. Bei Bedarf ist i.d.R. auch eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung möglich.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.264 Bewertungen)

meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut