Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 392.767 Anfragen

Deckungsschutz aus Betriebsschließungsversicherung in der Corona-Pandemie

Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Verweisen die Bedingungen einer Betriebsschließungsversicherung zum Versicherungsumfang einleitend auf die behördlich angeordnete Betriebsschließung aufgrund des Infektionsschutzgestzes und formulieren sie anschließend "namentlich" aufgezählte Krankheiten und Krankheitserrreger ohne Benennung von Covid-19/SARS-CoV-2, entnimmt der Versicherungsnehmer aus dieser intransparenten Regelung keine Einschränkung des eingangs erteilten umfassenden Leistungsversprechens.

Der Leistungsanspruch setzt keine Betriebsschließung aufgrund einer betriebsinternen Gefahr voraus.

Eine Betriebsschließung eines Gastronomiebetriebs liegt trotz der Eröffnung eines Außerhausverkaufs vor, wenn diese schon zuvor bestehende Verkaufsmöglichkeit nur einen geringen Anteil am Umsatz (hier ca. 20%) ausmacht.

Eine Betriebsschließungsversicherung kann sowohl als Schadens- als auch als Summenversicherung (hier bejaht) genommen werden.


LG Coburg, 26.02.2021 - Az: 11 O 382/20

Nachfolgend: OLG Bamberg, 28.10.2021 - 1 U 87/21

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von WDR „Mittwochs live“

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.767 Beratungsanfragen

meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!

Verifizierter Mandant

Ich bin in allen Bewertungspunkten vollumfänglich zufrieden. Mein Anliegen wurde schnell, umfassend, klar strukturiert bearbeitet und das Ergebnis ...

Verifizierter Mandant