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Keine Meditations- und Qigong-Kurse zu Corona-Zeiten

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 1 Minute

Das VG Aachen hat den Eilantrag der Anbieterin von Meditations- und Qigong-Kursen abgelehnt, mit dem diese eine vorläufige Erlaubnis zur Durchführung von Gruppenkursen erstreiten wollte.

Die Kammer hat klargestellt, dass derartige Kurse nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung untersagt seien.

Insbesondere gehöre ihre Durchführung nicht zu den ausnahmsweise erlaubten Tätigkeiten von Angehörigen der Heilberufe mit Approbation und sonstigen Personen, die zur Ausübung der Heilkunde befugt sind.


VG Aachen, 23.12.2020 - Az: 6 L 913/20

Quelle: PM des VG Aachen


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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