Das VG Aachen hat den Eilantrag der Anbieterin von Meditations- und Qigong-Kursen abgelehnt, mit dem diese eine vorläufige Erlaubnis zur Durchführung von Gruppenkursen erstreiten wollte.
Die Kammer hat klargestellt, dass derartige Kurse nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung untersagt seien.
Insbesondere gehöre ihre Durchführung nicht zu den ausnahmsweise erlaubten Tätigkeiten von Angehörigen der Heilberufe mit Approbation und sonstigen Personen, die zur Ausübung der Heilkunde befugt sind.
Die Kammer hat klargestellt, dass derartige Kurse nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung untersagt seien.
Insbesondere gehöre ihre Durchführung nicht zu den ausnahmsweise erlaubten Tätigkeiten von Angehörigen der Heilberufe mit Approbation und sonstigen Personen, die zur Ausübung der Heilkunde befugt sind.
VG Aachen, 23.12.2020 - Az: 6 L 913/20
Quelle: PM des VG Aachen
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz, RA Martin Becker und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß
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