Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassenJetzt Anfrage stellen Bereits 405.183 Anfragen
Corona-Landesverordnung M-V und die Schließung von Fitnessstudios
Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 1 Minute
Das Oberverwaltungsgericht hat einen Antrag auf Außervollzugsetzung des § 2 Abs. 23 der Corona-Landesverordnung M-V (Corona-LVO M-V) abgelehnt.
Nach dieser Vorschrift sind Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen für den Publikumsverkehr geschlossen.
Zur Begründung führte das Gericht aus, dass es die Erfolgsaussichten des Antrags im Hauptsacheverfahren als offen erachte.
Die daher vorzunehmende Folgenabwägung gehe zulasten der Antragstellerin aus. Unter Abwägung aller Umstände und Folgen setze sich hierbei der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit gegenüber den erheblichen Einschränkungen der Antragstellerin auch unter Berücksichtigung von deren persönlichen und wirtschaftlichen Interessen durch.
Der Beschluss ist unanfechtbar.
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.11.2020 - Az: 2 KM 768/20 OVG
Quelle: PM des OVG Mecklenburg-Vorpommern
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus nordbayern.de
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank