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Leasingsonderzahlung bei 1%-Regelung

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Beteiligten streiten über die Anwendung einer Billigkeitsregelung hinsichtlich der Ermittlung des Entnahmewertes für die private Mitbenutzung eines betrieblichen Kfz.

Hierzu entschied das Finanzgericht:

Bei Anwendung der Billigkeitsregelung für Sachverhalte, in denen der pauschale Nutzungswert nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG sowie die nicht abziehbaren Betriebsausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und Familienheimfahrten nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 EStG die für das genutzte Kraftfahrzeug insgesamt tatsächlich entstandenen Aufwendungen überstiegen, sind Leasingsonderzahlungen auf die Vertragslaufzeit zu verteilen und den Kfz-Kosten hinzuzurechnen.


FG Niedersachsen, 13.01.2020 - Az: 8 K 98/19

ECLI:DE:FGNI:2020:0113.8K98.19.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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