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Pauschaler Zugewinnausgleich und seine güterrechtliche Qualifikation
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der pauschale Zugewinnausgleich nach § 1371 Abs. 1 BGB ist im Sinne der Art. 15, 25 EGBGB rein güterrechtlich zu qualifizieren.
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