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Pauschaler Zugewinnausgleich und seine güterrechtliche Qualifikation

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der pauschale Zugewinnausgleich nach § 1371 Abs. 1 BGB ist im Sinne der Art. 15, 25 EGBGB rein güterrechtlich zu qualifizieren.


BGH, 13.05.2015 - Az: IV ZB 30/14

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