Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.870 Anfragen

Erhöhte Pflichten beim Verdacht auf unredliche Vermögensverschiebungen

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ehegatten, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, müssen einander über den Bestand ihres Vermögens an dem für die Berechnung des Zugewinnausgleichs maßgebenden Stichtag Auskunft erteilen. Dagegen sind sie zur Auskunftserteilung über die vor diesem Stichtag erfolgende Vermögensentwicklung nur ausnahmsweise verpflichtet. Eine solche Ausnahme liegt etwa vor, wenn der Auskunftsberechtigte Anhaltspunkte für ein Verhalten des anderen Ehegatten darlegen kann, aus denen sich ergibt, dass dieser illoyale Vermögensverschiebungen vorgenommen hat.


OLG Karlsruhe, 27.03.2002 - Az: 20 UF 154/00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Frankfurter Rundschau 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...
Verifizierter Mandant
Schnell, klar und auf jeden Fall wieder!
H.Bodenhöfer , Dillenburg