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Geschenkter Pkw gehört nicht ins Anfangsvermögen

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Haben Eltern ihrem verheirateten Kind einen Pkw für Fahrten zum Arbeitsplatz geschenkt, handelt es sich dabei im Regelfall um eine Zuwendung zur Bedarfsdeckung und nicht zur Vermögensbildung. Dies hat bei einer späteren Ehescheidung zur Folge, dass der Wert des Pkw nicht gem. § 1374 II BGB dem Anfangsvermögen des Kindes hinzugerechnet werden darf.


OLG Karlsruhe - Az: 5 WF 14/01


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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