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Nutzungsvergütung für Haus, wenn der bewohnende Ehepartner finanziell besser gestellt ist

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Steht ein Haus im Alleineigentum eines Ehegatten und bewohnt der andere geschiedene und finanziell besser gestellte Ehegatte das Haus, so kann der Eigentümer eine Nutzungsvergütung verlagen, wenn der finanziell besser gestellte Ehegatte sich nicht an den Hauslasten beteiligt hat. In diesem Fall ist eine Nutzungsvergütung in Höhe des objektiven Mietwertes gerechtfertigt. Es ist in diesem

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OLG Bremen, 31.03.2010 - Az: 4 WF 32/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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