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Der Versorgungsausgleich und der Anspruch auf Abfindung

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine limitierte, endgehaltsbezogene Gesamtzusage ist nicht ausgleichsreif, soweit sie der Höhe nach noch nicht unverfallbar ist (hier: Zusage für Beschäftigte des Südwestrundfunks, die vor dem 1. Januar 1993 beim früheren Südwestfunk eingetreten sind).

Über den Abfindungsanspruch nach §§ 23 f. VersAusglG kann bereits bei der Scheidung entschieden werden. Voraussetzung einer Abfindung ist jedoch, dass es sich um ein dem Grund und der Höhe nach gesichertes Anrecht handelt.


BGH, 17.04.2013 - Az: XII ZB 371/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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