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Unfallversicherung und Versorgungsausgleich

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Allenfalls dann, wenn zur Zeit der Ehescheidung bereits der Versicherungsfall eingetreten ist und eine Rentenzahlung durch die Versicherung erfolgt ist, kann eine Unfallversicherung in den Versorgungsausgleich fallen.

Einmalige Kapitalzahlungen sind hingegen nicht ausreichend, denn bei diesen handelt es sich nicht um Rentenzahlungen.


OLG Brandenburg, 21.10.2002 - Az: 10 UF 77/02

ECLI:DE:OLGBB:2002:1021.10UF77.02.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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