Unterhaltsverpflichteter muss die Einkommensteuererklärung vorlegen!
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Gemäß § 1605 Abs. 1 Satz 2 BGB sind über die Höhe der Einkünfte auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen (Auskunftspflicht).
Im Rahmen dieser Belegpflicht muss der Auskunftspflichtige grundsätzlich auf Verlangen außer dem Steuerbescheid auch eine Kopie der zugrunde liegenden Steuererklärung vorlegen, denn in nicht seltenen Fällen reicht der Steuerbescheid allein nicht aus, um die unterhaltsrechtlich wesentlichen Einkünfte verständlich zu belegen.
OLG Brandenburg, 11.02.2015 - Az: 10 WF 7/15
ECLI:DE:OLGBB:2015:0211.10WF7.15.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Die Welt online
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.