Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.027 Anfragen

Nicht immer besteht ein Anspruch auf Altersunterhalt

Familienrecht Lesezeit: ca. 6 Minuten

Wurde der während der Ehe wirtschaftliche stärkere Ehepartner erst aufgrund des Versorgungsausgleichs unterhaltsbedürftig und hat er keine Kürzung gem. § 1587 c BGB geltend gemacht, so besteht kein Anspruch auf Altersunterhalt (§ 1571 BGB).

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Entscheidung des Amtsgerichts, dem Ehemann nachehelichen Unterhalt zu versagen, ist jedenfalls im Ergebnis nicht zu beanstanden.

Der Ehemann - ehemaliger Direktor der Kreissparkasse H., in Pension seit 2002 - war in der Ehe der Parteien der eindeutig wirtschaftlich stärkere Partner. Die von ihm mit seiner Berufung angestellte Berechnung, wonach er nach der Scheidung über geringere Einkünfte verfüge als die Ehefrau, beruht ausschließlich auf zwei Umständen: Zum einen auf der Durchführung des Versorgungsausgleichs in Form der Übertragung und Begründung von Rentenanwartschaften in Höhe von monatlich insgesamt 1.151,96 € (dieser Betrag ist auch jetzt noch unverändert, weil der aktuelle Rentenwert seit Juli 2003 nicht mehr erhöht worden ist); zum anderen auf vom Amtsgericht nicht berücksichtigten Kreditzinsen bei der SK H. von monatlich rund 2.190 €.

Allein der Versorgungsausgleich führt nach der Berechnung des Ehemannes zur Entstehung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs. Rechnet man den Versorgungsausgleichs-Betrag heraus, verbleiben dem Ehemann monatlich 1.345,- € (193 + 1152 €) und der Ehefrau monatlich 961,- € (2.113 - 1.152 €).

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Celle, 24.01.2006 - Az: 10 UF 190/05

ECLI:DE:OLGCE:2006:0124.10UF190.05.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus PC Welt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Antwort war sehr schnell und kompetent.
Verifizierter Mandant
Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz