Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.907 Anfragen

Neuer Partner – Selbstbehalt beim Unterhaltspflichtigen kürzen?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wenn ein Unterhaltspflichtiger mit einem neuen leistungsfähigen Ehegatten zusammenlebt, so ist der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen i.a. um die Hälfte der sich aus dem Zusammenleben ergebenden Ersparnis zu kürzen.

Die aus dem Zusammenleben resultierende Ersparnis ist grundsätzlich nicht einem Partner allein zuzurechnen; vielmehr erscheint eine Aufteilung auf beide sachgerecht, die regelmäßig hälftig vorzunehmen ist, sofern nicht besondere Umstände des Einzelfalles eine andere Beurteilung gebieten

Die Ersparnis kann aus der Differenz zwischen Selbstbehalt und Mindestbedarf des mit dem Unterhaltspflichtigen zusammen lebenden Ehegatten abgeleitet werden.


OLG Nürnberg, 05.12.2005 - Az: 10 UF 826/05

ECLI:DE:OLGNUER:2005:1205.10UF826.05.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Morgenpost 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...
Verifizierter Mandant
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim