Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.872 Anfragen

5% vom Einkommen sind für die Alterssicherung!

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die eigene Altersvorsorge hat bei Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber pflegebedürftigen Eltern Vorrang vor dem Elternunterhalt.

Einem Unterhaltspflichtigen ist bei der Inanspruchnahme auf Elternunterhalt grundsätzlich zuzubilligen, etwa 5 % seines Bruttoeinkommens für eine - über die primäre Altersversicherung hinaus betriebene - zusätzliche Altersvorsorge einzusetzen.

Zwar erfolgt die primäre Altersversorgung des Unterhaltspflichtigen als nichtselbstständig Erwerbstätigem durch die gesetzliche Rentenversicherung. Nachdem sich jedoch zunehmend die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass die primäre Vorsorge in Zukunft nicht mehr für eine angemessene Altersversorgung ausreichen wird, sondern zusätzlich private Vorsorge zu treffen ist, darf einem Unterhaltspflichtigen diese Möglichkeit nicht mit dem Hinweis auf eine Beeinträchtigung seiner Leistungsfähigkeit zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen genommen werden.


BGH, 14.01.2004 - Az: XII ZR 149/01

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus ComputerBild

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn
Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes! Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...
Marc Stimpfl, Boppard