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Herabsetzung des Selbstbehaltes im Mangelfall

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im Mangelfall ist eine Herabsetzung des Selbstbehaltes möglich, wenn der Unterhaltspflichtige mit einem Partner in einer Haushaltsgemeinschaft lebt und hierdurch Einsparungen hinsichtlich der Wohn- und Haushaltskosten entstehen.

Diese Kostenersparnis schätzt der Senat auf 25% in Anlehnung an die Sätze der unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland (SüdL) für den mit dem Pflichtigen zusammenlebenden Ehegatten.

Zwar sind, da Unterhaltsschulden gegenüber anderen Schulden keinen Vorrang haben, bei der Frage, inwieweit die Schulden zu berücksichtigen sind, die Interessen der Unterhaltsschuldner und der minderjährigen Kinder nach Billigkeitsgrundsätzen gegeneinander abzuwägen.

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OLG Nürnberg, 30.05.2003 - Az: 11 UF 850/03

ECLI:DE:OLGNUER:2003:0530.11UF850.03.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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