Ist eine Umgangsvereinbarung mangels hinreichender Bestimmtheit der Umgangsmodalitäten nicht zur zwangsweisen Durchsetzung geeignet, so stellt diese keine gerichtliche Verfügung dar, die bei Verstoß ein Zwangsgeld rechtfertigt.
OLG Koblenz, 25.09.2006 - Az: 11 WF 490/06
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