Eltern sind gegenüber ihren minderjährigen Kindern verpflichtet, Maßnahmen zur Verhinderung von Rechtsverletzungen über den Internetanschluß zu treffen. In diesem Zusammenhang gehört zum zumutbar möglichen das Spektrum von der Einrichtung gesicherter Nutzerkonten bis hin zur Installation eines Firewalls, der Filesharing verhindert. Sind die Eltern aufgrund fehlender Sachkunde nicht in der Lage, so muß fachkundige (und entgeltliche) Hilfe hinzugezogen werden. Kindern und Jugendlichen darf ein Internetzugang nicht ungeschützt überlassen werden.
LG Hamburg - Az: 308 O 139/06
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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