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Hausverkauf wird bei Arbeitslosenhilfe berücksichtigt!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei der Berechnung der Arbeitslosenhilfe ist zu berücksichtigen, wenn im Zuge der Scheidung ein Miteigentumsanteil an der bisherigen Ehewohnung verkauft wird.

Der Verkaufserlös wird abzüglich des Freibetrages bei der Berechnung berücksichtigt, wenn der Erlös nicht zum zeitnahen Erwerb für angemessenen Wohnraum bestimmt ist.

Das Verwertungsverbot für Wohneigentum schließt nicht den Schutz einer Immobilie als Vermögensgegenstand ein, sondern dient dem Schutz der Wohnung im Sinne der Erfüllung eines Grundbedürfnisses.


BSG, 05.06.2003 - Az: B 11 AL 55/02 R


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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