Gehört die Ehewohnung nur einem Ehegatten alleine, so sind gewichtige Gründe für die Annahme einer unbilligen Härte notwendig, um den Eigentümer aus seiner Wohnung zu drängen, da in eine verfassungsrechtlich geschützte Rechtsposition des Ehegatten eingegriffen werden soll.
Die Zuweisung an den anderen Ehegatten ist nur zulässig, wenn dies dringend erforderlich ist, um eine unerträgliche Belastung abzuwenden, die ihn außergewöhnlich beeinträchtigen würde (z.B. Gewaltanwendung des Eigentümers gegenüber Ehegatten und Kindern).
Auch in solchen Fällen kann die Wohnung indes nur für einen bestimmten Zeitraum vorenthalten werden.
OLG Naumburg, 02.08.2001 - Az: 14 UF 85/01
ECLI:DE:OLGNAUM:2001:0802.14UF85.01.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus PC Welt
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)
Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz
Sehr schneller und erschwinglicher Service. Ein etwas prägnanter Bericht, aber angesichts der kurzen Wartezeit und des Online-Charakters akzeptabel.