Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.379 Anfragen

Erziehungsgeld für Autokauf gespart – Sozialhilfe futsch?

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Gemäß § 88 Abs. 1 BSHG gehört zum Vermögen im Sinne dieses Gesetzes das gesamte verwertbare Vermögen.

Bevor ein Anspruch auf Sozialhilfe besteht, muss daher grundsätzlich erst ein Auto verwertet werden.

Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug vom angesparten Erziehungsgeld erworben wurde, welches nicht auf die Sozialhilfe angerechnet wird.

Denn ein Pkw, der aus angespartem Erziehungsgeld gekauft wurde, ist nach Ablauf des Erziehungsgeldanspruches, d.h. spätestens wenn das Kind 2 Jahre alt ist, einsetzbares Vermögen und unterfällt nicht mehr dem Schutz des § 88 Abs 3 BSHG.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 4. September 1997 - Az: ­ 5 C 8/97 - zwar dargelegt, dass der Einsatz angesparten Erziehungsgeldes als Vermögen während des gesetzlichen Förderungszeitraumes grundsätzlich für den Hilfesuchenden eine Härte im Sinne von § 88 Abs. 3 Satz 1 BSHG bedeuten kann. Im weiteren hat es aber ausgeführt, dass erst mit Ablauf des Monats, mit dem die Berechtigung zum Bezug von Erziehungsgeld endet, das Vermögen, welches aus Erziehungsgeld angespart worden ist, seine spezifische Zweckbestimmung verliert, weil es nun nicht mehr im gesetzlichen Förderungszeitraum wirksam werden kann. Vor diesen Zeitpunkt dürfe nach § 88 Abs. 3 Satz 1 BSHG sein Einsatz von den Trägern der Sozialhilfe nicht verlangt werden, weil es sonst dem Bezugsberechtigten nicht mehr für die Verwendung im Rahmen des gesetzlichen Förderungszwecks zur Verfügung stünde.


VG Mainz, 17.02.2004 - Az: 2 L 146/04.MZ

ECLI:DE:VGMAINZ:2004:0217.2L146.04.MZ.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild am Sonntag 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.
Verifizierter Mandant