Im vorliegenden Fall wurde ein als Pkw zugelassener VW-Bus dauerhaft in einen Werkstattwagen umgebaut, indem die hinteren Sitze entfernt und Regale sowie Haltevorrichtungen eingebaut wurden.
Hierdurch verliert das Fahrzeug die Eigenschaft „Pkw“ im Sinne des Zulassungsrechts und somit auch die Betriebserlaubnis. Daher kann gegen Halter und Fahrer bei Inbetriebnahme des nicht für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugs ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro verhängt werden.
Hierdurch verliert das Fahrzeug die Eigenschaft „Pkw“ im Sinne des Zulassungsrechts und somit auch die Betriebserlaubnis. Daher kann gegen Halter und Fahrer bei Inbetriebnahme des nicht für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugs ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro verhängt werden.
AG Stuttgart, 15.10.2007 - Az: 1 OWi 71 Js 78019/07
ECLI:DE:AGSTUTT:2007:1015.1OWI71JS78019.07.0A
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