Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 401.551 Anfragen

Kinderzulage und auswärtige Unterbringung

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch wenn die Kinder in einer anderen Stadt studieren, haben Eltern Anspruch auf eine Kinderzulage. Voraussetzung ist jedoch, daß vom Kind kein unabhängiger Haushalt geführt wird und dieses regelmässig an den Wochenenden und in den Semesterferien in die elterliche Wohnung zurückkehrt, wo für das Kind weiterhin ein Zimmer bereit steht. Wohnt das Kind gänzlich außerhalb des Elternhauses und wird es dort auch verpflegt, so besteht keine Haushaltszugehörigkeit und die Kinderzulage entfällt.


BFH - Az: IX R 52/99

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus mdr Ratgeber

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)

ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant
super schnelle, freundliche und sehr hilfreiche Beratung im Vermieterangelegenheiten. Das Preis-Leistngsverhältnis ist voll angemessen.
Verifizierter Mandant