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Anteilige Gewährung einer Kinderzulage an Teilzeitbeschäftigte?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Da die Kinderzulage zum Entgelt des Arbeitnehmers gehört, richtet sie sich aber nach den zwischen ihm und dem Arbeitgeber vereinbarten Bedingungen des Arbeitsverhältnisses. Ist der Arbeitnehmer nach den Bedingungen dieses Arbeitsverhältnisses teilzeitbeschäftigt, ist die Berechnung der Kinderzulage nach dem Pro-rata-temporis-Grundsatz sachlich gerechtfertigt.


EuGH, 05.11.2014 - Az: C-476/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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