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Anteilige Gewährung einer Kinderzulage an Teilzeitbeschäftigte?

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Da die Kinderzulage zum Entgelt des Arbeitnehmers gehört, richtet sie sich aber nach den zwischen ihm und dem Arbeitgeber vereinbarten Bedingungen des Arbeitsverhältnisses. Ist der Arbeitnehmer nach den Bedingungen dieses Arbeitsverhältnisses teilzeitbeschäftigt, ist die Berechnung der Kinderzulage nach dem Pro-rata-temporis-Grundsatz sachlich gerechtfertigt.


EuGH, 05.11.2014 - Az: C-476/12


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)

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