Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.412 Anfragen

Kein Ehegattensplitting für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass der Splittingtarif nur für Ehegatten und eingetragene Lebenspartnerschaften, nicht aber für nichteheliche Lebensgemeinschaften gilt.

Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Kläger sind nicht miteinander verheiratet und leben mit ihren drei gemeinsamen Kindern in einem Haushalt. Für das Streitjahr beantragten die Kläger eine Zusammenveranlagung unter Anwendung des Splittingtarifs. Zur Begründung beriefen sie sich auf eine gesetzliche Regelung, nach der die für Eheleute geltenden steuerlichen Vorschriften auch auf "Lebenspartnerschaften" Anwendung finden. Hierunter seien auch nichteheliche Lebenspartnerschaften zu verstehen. Das Finanzamt lehnte die Zusammenveranlagung ab.

Der 10. Senat des Finanzgerichts Münster wies die hiergegen erhobene Klage ab.

Zur Begründung führte der Senat aus, dass der im Gesetz verwendete Begriff der "Lebenspartnerschaften" ausschließlich gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartnerschaften umfasse. Die gesetzliche Regelung sei zur Umsetzung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eingeführt worden, wonach die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften im Vergleich zu Ehen bei Anwendung des Splittingtarifs gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz verstoße. Dabei habe das Bundesverfassungsgericht maßgeblich darauf abgestellt, dass es sich sowohl bei der Ehe als auch bei der eingetragenen Lebenspartnerschaft um eine rechtlich institutionalisierte Formen einer Partnerschaft handele, für deren Zusammenleben rechtliche Bindungen gelten würden. Es sei nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber darüber hinaus andere Partnerschaften, die keine solche rechtliche Bindung eingegangen seien, steuerlich habe begünstigen wollen.


FG Münster, 18.05.2016 - Az: 10 K 2790/14 E

ECLI:DE:FGMS:2016:0518.10K2790.14E.00

Quelle: PM des FG Münster


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ARD Panorama 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Zuerst war ich schon skeptisch, aber der Kontakt war professionell. Die Beantwortung meine Fragen sehr zügig, obwohl es Wochenende war, perfekt. Ich ...
Verifizierter Mandant
Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn