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Rechtsschutzversicherung auch für Streitigkeiten zwischen den Partnern

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Klausel in den Bedingungen einer Rechtsschutzversicherung, wonach kein Rechtsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen nicht ehelicher Lebenspartner untereinander im Zusammenhang mit der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft, auch nach deren Beendigung, ist unwirksam.


OLG Köln, 17.07.2001 - Az: 9 U 3/01

ECLI:DE:OLGK:2001:0717.9U3.01.00

Quelle: NJW RR 2002,598 (Leitsatz der Redaktion)

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