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Rechtsschutzversicherung auch für Streitigkeiten zwischen den Partnern
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Eine Klausel in den Bedingungen einer Rechtsschutzversicherung, wonach kein Rechtsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen nicht ehelicher
Lebenspartner untereinander im Zusammenhang mit der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft, auch nach deren Beendigung, ist unwirksam.
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