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Rechtsschutzversicherung auch für Streitigkeiten zwischen den Partnern

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Klausel in den Bedingungen einer Rechtsschutzversicherung, wonach kein Rechtsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen nicht ehelicher Lebenspartner untereinander im Zusammenhang mit der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft, auch nach deren Beendigung, ist unwirksam.


OLG Köln, 17.07.2001 - Az: 9 U 3/01

ECLI:DE:OLGK:2001:0717.9U3.01.00

Quelle: NJW RR 2002,598 (Leitsatz der Redaktion)


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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