Therapie einer Lese-Rechtschreib-Schwäche als Mehrbedarf
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Kosten für den längerfristigen Besuch von Förderunterricht bei einem privaten Lehrinstitut (hier: Therapie einer Lese-Rechtschreib-Schwäche) können unterhaltsrechtlichen Mehrbedarf begründen.