Damit eine Klassenfahrt oder ein Schüleraustausch als Sonderbedarf angesehen werden kann, ist es erforderlich, dass der Bedarf und der Höhe nach nicht abschätzbar auftritt. Bei einem jährlich von der Schule in einer bestimmten Klassenstufe angebotenen Schüleraustauschprojekt handelt es sich somit ebenso wenig
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OLG Hamm, 21.12.2010 - Az: II - 2 WF 285/10
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