Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.267 Anfragen

Ausbildung - Kindesunterhalt runter?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall wollte ein arbeitsloser ungelernter Berufskraftfahrer seine Ausbildung zum Berufskraftfahrer machen und beantragte aus diesem Grund eine Herabsetzung des geschuldeten Kindesunterhalts.

Das Interesse des unterhaltsberechtigten Kindes geht jedoch grundsätzlich dem Berufsausbildungs- oder Weiterbildungswunsch des Unterhaltsschuldners vor.

Dies gilt insbesondere für den Fall, dass sich der Schuldner bislang auf ungelernte Tätigkeiten beschränkt hat und kein Anlass besteht, eine Ausbildung zu beginnen.

Das Gericht war daher der Ansicht, dass der Unterhaltsschuldner nicht alles getan hat, um seine Leistungsfähigkeit zu erhalten. Aus diesem Grunde bestand kein Anlass den zu zahlenden Kindesunterhalts zu verringern.


OLG Saarbrücken, 28.05.2009 - Az: 9 WF 53/09

ECLI:DE:OLGSL:2009:0528.9WF53.09.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus tz.de 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim
Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst. Sehr ...
Verifizierter Mandant