Kann ein gesteigert Unterhaltspflichtiger trotz vollschichtiger Tätigkeit den Regelunterhalt nicht zahlen, so muß dargelegt werden, daß mit der Tätigkeit die Erwerbsmöglichkeiten tatsächlich ausgeschöpft sind. Dies betrifft auch Darlegungen
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OLG Dresden, 15.03.2007 - Az: 21 UF 518/06
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