Bei gesteigerter Unterhaltspflicht auch bei 42-Stundenwoche Nebentätigkeit?
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Kann ein gesteigert Unterhaltspflichtiger trotz vollschichtiger Tätigkeit den Regelunterhalt nicht zahlen, so muß dargelegt werden, daß mit der Tätigkeit die Erwerbsmöglichkeiten tatsächlich ausgeschöpft sind. Dies betrifft auch Darlegungen