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Bei gesteigerter Unterhaltspflicht auch bei 42-Stundenwoche Nebentätigkeit?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Kann ein gesteigert Unterhaltspflichtiger trotz vollschichtiger Tätigkeit den Regelunterhalt nicht zahlen, so muß dargelegt werden, daß mit der Tätigkeit die Erwerbsmöglichkeiten tatsächlich ausgeschöpft sind. Dies betrifft auch Darlegungen

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OLG Dresden, 15.03.2007 - Az: 21 UF 518/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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