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Auch der Kindesunterhalt hat seine Grenzen!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Einem arbeitslosen Unterhaltspflichtigen, der sich seit Beginn des Unterhaltszeitraums nicht ausreichend um eine neue Beschäftigung bemüht, wird ein fiktives Einkommen zugerechnet. Hierbei muß jedoch der notwendige Selbstbehalt gewährleistet und stets das Existenzminimum gewahrt werden. Notfalls muß die Kindesstellung insoweit zurücktreten.


OLG Brandenburg, 06.02.2007 - Az: 10 UF 157/06


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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