Lebt ein Unterhaltspflichtiger mit einem neuen leistungsfähigen Partner in einer Haushaltsgemeinschaft zusammen, so ist dies für sich kein Grund, den Selbstbehalt zu reduzieren. Eine pauschale Kürzung um 20% kommt daher nicht in Betracht. Es ist im Einzelfall festzustellen, in welcher Höhe es zu einer tatsächlichen Ersparnis (Miete, Lebenshaltungskosten) kommt.
OLG Frankfurt, 13.07.2005 - Az: 2 UF 13/05
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus ARD Panorama
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)
Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...
Erik, Oranienburg
Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden
Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.