Lebt ein Unterhaltspflichtiger mit einem neuen leistungsfähigen Partner in einer Haushaltsgemeinschaft zusammen, so ist dies für sich kein Grund, den Selbstbehalt zu reduzieren. Eine pauschale Kürzung um 20% kommt daher nicht in Betracht. Es ist im Einzelfall festzustellen, in welcher Höhe es zu einer tatsächlichen Ersparnis (Miete, Lebenshaltungskosten) kommt.
OLG Frankfurt, 13.07.2005 - Az: 2 UF 13/05
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