Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 409.073 Anfragen

Ausbildungsunterhalt: Ausbildungsversicherung mindert Anspruch - aber nur zeitweise

Familienrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Wird eine Ausbildungsversicherung zugunsten eines volljährigen Kindes ausgezahlt, ist der Betrag vollständig auf den Ausbildungsunterhaltsanspruch anzurechnen - ein Schonbetrag ist nicht abzuziehen, da es sich nicht um zweckfreies Vermögen handelt. Die Anrechnung wirkt jedoch nur so lange, bis das Geld bestimmungsgemäß verbraucht ist; danach lebt der Unterhaltsanspruch in voller Höhe wieder auf.

Einem volljährigen Kind, das sich in der Ausbildung befindet, steht grundsätzlich ein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt gemäß § 1610 BGB gegenüber beiden barunterhaltspflichtigen Elternteilen zu. Dieser Anspruch kann jedoch durch eigene Mittel des Kindes - insbesondere durch Leistungen aus einer Ausbildungsversicherung - vorübergehend entfallen, wenn und soweit diese Mittel den Unterhaltsbedarf decken.

Eine ausgezahlte Ausbildungsversicherung ist nicht als zweckfreies Sparguthaben zu behandeln. Ihr Verwendungszweck ist per se auf die Finanzierung der Ausbildung gerichtet, was sich bereits aus der Bezeichnung als „Ausbildungsversicherung“ ergibt. Ein Schonbetrag - wie er etwa bei allgemeinem Vermögen als sogenannter Notgroschen in Betracht käme - ist daher nicht in Abzug zu bringen. Der ausgezahlte Betrag ist vielmehr in voller Höhe zur Bedarfsdeckung einzusetzen.

Die Anrechnung der Versicherungsleistung mindert die Bedürftigkeit des Kindes jedoch nur für den Zeitraum, in dem das ausgezahlte Kapital - bei bestimmungsgemäßer Verwendung - tatsächlich zur Deckung des Unterhaltsbedarfs ausreicht. Sobald dieses Kapital verbraucht ist, lebt der Unterhaltsanspruch des Kindes gegenüber dem oder den unterhaltspflichtigen Elternteilen in der ursprünglichen Höhe wieder auf.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Business Vogue 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis von erfahrenen Rechtsanwälten statt unverbindlicher Ersteinschätzung. Bei Bedarf ist i.d.R. auch eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung möglich.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.263 Bewertungen)

Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.
Verifizierter Mandant
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...
Verifizierter Mandant