Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.811 Anfragen

Klassenfahrt und Nachhilfeunterricht - Sonderbedarf?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein geschiedener unterhaltspflichtiger Elternteil muss für Nachhilfeunterricht und Klassenfahrten seiner Kinder neben den regelmäßigen Unterhaltszahlungen zusätzlich aufkommen.

Solche Kosten sind ein nicht vorhersehbarer Sonderbedarf, der mit den regelmäßigen Unterhaltszahlungen nicht abgedeckt ist.

Die Kosten waren im zur Entscheidung stehenden Fall bei der Festlegung der monatlichen Unterhaltsleistung nicht berücksichtigt worden, da sie nicht bekannt gewesen waren. Weiterhin nahm das Gericht an, daß diese Kosten nur vorübergehend angefallen waren.

Mit der Entscheidung des OLG wurde Prozesskostenhilfe für eine entsprechende Unterhaltsklage gewährt, da der Unterhaltspflichtige die geforderte Zahlung verweigerte.

Anmerkung AnwaltOnline

Die Frage, ob hier Sonderbedarf vorliegt oder ob die betreffenden Kosten mit den monatlichen Unterhaltszahlungen abgegolten sind, wird in der Rechtsprechung kontrovers entschieden.


OLG Koblenz, 25.09.2002 - Az: 11 WF 463/02

ECLI:DE:OLGKOBL:2002:0925.11WF463.02.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ARD Panorama 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Rasche, konkrete Antwort - auch auf meine Nachfrage -erhalten. Das Problem konnte leider nicht vollständig gelöst werden, da die Umstände zu vage ...
Verifizierter Mandant
klar, effizient und fair im Preis
Verifizierter Mandant