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Abschlag beim Kindesunterhalt, wenn das Kind in der Türkei lebt

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Für die Bemessung des Unterhalts eines in der Türkei lebenden minderjährigen Kindes können die Sätze der Düsseldorfer Tabelle mit einem Abschlag von 1/3 herangezogen werden.


OLG München, 19.02.2001 - Az: 26 UF 1456/00

Quelle: FamRZ 2002, 55


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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