Für die Bemessung des Unterhalts eines in der Türkei lebenden minderjährigen Kindes können die Sätze der Düsseldorfer Tabelle mit einem Abschlag von 1/3 herangezogen werden.
OLG München, 19.02.2001 - Az: 26 UF 1456/00
Quelle: FamRZ 2002, 55
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