Um seinem minderjährigen Kind wenigstens das Existenzminimum zu sichern, muss ein unterhaltspflichtiger Elternteil, der aus seinem - geringen - Einkommen keinen Unterhalt leisten kann, auch sein Grundvermögen angreifen, d. h., belasten oder verkaufen.
OLG Hamburg, 14.02.2000 - Az: 12 UF 215/98
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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