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Kindergeld – auf das Nettogehalt kommt es an!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei der Freigrenze des Kindesverdienstes, deren Überschreiten den Verlust des Kindergeldes bedeutet, ist das Netto- und nicht das Bruttogehalt maßgeblich, da die Eltern nur in dieser Höhe entlastet werden.


BVerfG, 11.01.2005 - Az: 2 BvR 167/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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