Ist ein Pkw das einzige im Familienbesitz befindliche Fahrzeug, so ist dieses i.a. ein Hausratsgegenstand, da der Pkw zwangsläufig für sämtliche Fahrten im familiären Bereich genutzt wird. Da Fahrten zur Arbeit auf Absprache der Ehepartner
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OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - Az: II - 2 UF 97/06
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