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Hausratsteilung soll schnell abgeschlossen sein

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein Ehepartner eine einstweilige Anordnung auf Überlassung des Hausrats erwirkt, so muss er hiervon zeitnah Gebrauch machen. Sein Anspruch auf Hausratsteilung ist verwirkt, wenn er die einstweilige Anordnung zunächst nicht vollzieht,

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OLG Koblenz, 28.01.2003 - Az: 9 UF 593/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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