Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 411.140 Anfragen

Hausratsauseinandersetzung: Alles muss genau angegeben werden!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Beim Verfahren auf Hausratsverteilung genügt es nicht, lediglich die Hausratsgegenstände zu benennen, auf die sich der Zuteilungsantrag bezieht. Es ist vielmehr vorzutragen, welche Gegenstände mit welchem Wert bereits einverständlich verteilt sind - denn nur dann kann abgeschätzt werden, ob der Antragsteller bisher zu kurz gekommen ist.


OLG Bamberg, 01.12.2000 - Az: 7 UF 212/00

Quelle: FamRZ 2001, 1316


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Anwalt - Das Magazin 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.267 Bewertungen)

Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️
Verifizierter Mandant
Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet. Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...
Verifizierter Mandant