Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.577 Anfragen

Unterhaltspflicht bei einer erweiterten Mitbetreuung

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Soweit ein Unterhaltsverpflichteter in einem Kindesunterhaltsverfahren berücksichtigt haben will, dass ein paritätisches Wechselmodell am Widerstand des anderen Elternteils scheitere, ist darauf hinzuweisen, dass für das aktuelle Unterhaltsverfahren die tatsächlich bestehende, zwischen beiden Kindeseltern vereinbarte Regelung zugrundezulegen ist. Eine Änderung dieser Regelung müsste im Rahmen eines Umgangsverfahrens erfolgen.

Soweit der Unterhaltsverpflichtete darauf abstellt, dass er sämtliche Kosten für die Umgänge trage und der andere Elternteil ihm insoweit nicht entgegenkomme, entspricht dies dem Grundsatz, wonach der Umgangsberechtigte die Kosten des Umgangs zu tragen hat.

Ein echtes Wechselmodell liegt nicht vor, wenn ein Elternteil über den zeitlich größeren Einsatz bei der Betreuung des Kindes im eigenen Haushalt hinaus weitere bedeutsame organisatorische Aufgaben der Kinderbetreuung übernimmt, beispielsweise die Organisation des Besuchs der Kindertagesstätte, sowie der Arzttermine.


OLG Bamberg, 01.07.2024 - Az: 7 UF 2/24

Hont Péter HetényiDr. Rochus SchmitzAlexandra Klimatos

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Frankfurter Rundschau 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Die Beratung durch Herrn Dr. Voẞ war sehr kompetent und ausführlich. Auch der Zeitraum von der Schilderung . des Problems bis zur ...
Höbbel, Detlef , 75378 Bad Liebenzell
Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...
Verifizierter Mandant