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Weniger Unterhalt bei „Wochenendpartnerschaft“

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein geschiedener Ehegatte, der mit seinem neuen Partner zwar keine gemeinsame Wohnung hat, jedoch fast 6 Jahre lang nach aussen mit ihm als Paar auftritt, regelmäßig am Wochenende mit ihm zusammenwohnt und ihn von den Kindern „Papa“ nennen lässt, verwirkt auch dann einen Teil seines Unterhaltsanspruchs, wenn er noch Kinder aus der geschiedenen Ehe betreut.


OLG Hamm, 21.02.2000 - Az: 8 UF 475/99


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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