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Erbschein bei eindeutigem eigenhändigem Testament nicht erforderlich!
Familienrecht | Lesezeit: ca. 10 Minuten
Erbstreitigkeiten vermeiden: Erstellen oder prüfen Sie ein ➠ Testament!Der Erbe kann sein Erbrecht auch durch Vorlage eines eröffneten eigenhändigen
Testaments belegen, wenn dieses die Erbfolge mit der im Rechtsverkehr erforderlichen Eindeutigkeit nachweist.
Es besteht somit auch kein schutzwürdiges Interesse einer Bank, die Vorlage eines
Erbscheins zu verlangen. Für den Erbschein anfallende Kosten sind den Erben als unnötige Ausgaben von der Bank zu erstatten, wenn diese dennoch auf den Erbschein bestanden hat.
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Simon, Mecklenburg Vorpommern