Soll ein Grundstück aus dem Nachlass verkauft werden, so muss die Erbengemeinschaft dies nicht zwingend einstimmig beschließen. Ein Mehrheitsbeschluss ist ausreichend, wenn sich der Nachlass durch den Verkauf nicht wesentlich ändert und der Verkauf der ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung entspricht.
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OLG Koblenz, 22.07.2010 - Az: 5 U 505/10
ECLI:DE:OLGKOBL:2010:0722.5U505.10.0A
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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