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Grundstücksverkauf - Einstimmigkeit der Erbengemeinschaft nicht erforderlich
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Soll ein Grundstück aus dem Nachlass verkauft werden, so muss die Erbengemeinschaft dies nicht zwingend einstimmig beschließen. Ein Mehrheitsbeschluss ist ausreichend, wenn sich der Nachlass durch den Verkauf nicht wesentlich ändert und der Verkauf der ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung entspricht.
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