Soll ein Grundstück aus dem Nachlass verkauft werden, so muss die Erbengemeinschaft dies nicht zwingend einstimmig beschließen. Ein Mehrheitsbeschluss ist ausreichend, wenn sich der Nachlass durch den Verkauf nicht wesentlich ändert und der Verkauf der ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung entspricht.
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder 7 Tage kostenlos testen.
Noch kein Premium-Zugang?
Jetzt 7 Tage kostenlos testenHinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


