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Notarielles Testament ersetzt Erbschein

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Erbstreitigkeiten vermeiden: Erstellen oder prüfen Sie ein ➠ Testament!
a) Der Erbe ist nicht verpflichtet, sein Erbrecht durch einen Erbschein nachzuweisen; er hat auch die Möglichkeit, den Nachweis seines Erbrechts in anderer Form zu erbringen.

b) Ein eröffnetes öffentliches Testament stellt in der Regel einen ausreichenden Nachweis für sein Erbrecht dar.


BGH, 07.06.2005 - Az: XI ZR 311/04

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