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Pflichtteilsanspruch vom Sozialhilfeträger geltend gemacht?
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der Pflichtteilsanspruch kann, wenn er auf den Sozialhilfeträger übergeleitet worden ist, von diesem auch geltend gemacht werden, ohne daß es insoweit auf eine Entscheidung des Pflichtteilsberechtigten selbst ankäme.
BGH, 08.12.2004 - Az: IV ZR 223/03
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