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Pflichtteilsanspruch vom Sozialhilfeträger geltend gemacht?
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der Pflichtteilsanspruch kann, wenn er auf den Sozialhilfeträger übergeleitet worden ist, von diesem auch geltend gemacht werden, ohne daß es insoweit auf eine Entscheidung des Pflichtteilsberechtigten selbst ankäme.
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