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Pflichtteilsanspruch vom Sozialhilfeträger geltend gemacht?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Pflichtteilsanspruch kann, wenn er auf den Sozialhilfeträger übergeleitet worden ist, von diesem auch geltend gemacht werden, ohne daß es insoweit auf eine  Entscheidung des Pflichtteilsberechtigten selbst ankäme. 


BGH, 08.12.2004 - Az: IV ZR 223/03

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