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Annahme der Erbschaft durch schlüssiges Verhalten?

Familienrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Durch nach außen erkennbares konkludentes Verhalten, welches den Rückschluß auf einen Annahmewillen zuläßt, kann eine Erbschaftsannahme erklärt werden.

Ist die Erbschaft durch Erklärung angenommen, kann sie auch innerhalb der besonderen Frist des § 2306 Abs. 1 S. 2 BGB nicht mehr ausgeschlagen werden; vielmehr kann sich der Erbe nur durch eine wirksame Anfechtung (§ 1954 BGB) von der Annahme lösen.

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Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen. Ich bedanke mich ganz herzlich .
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Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG